Ziel der Registermodernisierung ist eine deutschlandweite (und EU-weite) Übermittlung von Nachweisen aus bestehenden Registern in Bund, Ländern und Kommunen. Mittels der vernetzten Register wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen digitale Verwaltungsleistungen einfach, schnell und sicher beantragen können. Notwendige Angaben sollen nur noch einmal an die Verwaltung übermittelt werden müssen. Zu der Fortentwicklung der Registermodernisierung und der Once-Only-Nachweisabrufe hat der IT-Planungsrat im Sommer 2021 die Gesamtsteuerung Registermodernisierung eingerichtet. Federführend sind das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Die Steuer-ID wird als registerübergreifende Identifikationsnummer (siehe § 139b der Abgabenordnung) für zunächst 51 Register (Melderegister, Fahreignungsregister, Personalausweisregister etc.) eingeführt. Aufgrund der damit verbundenen großen Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind Maßgaben des Datenschutzes zu berücksichtigen.