Meldung von Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO
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Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung sind hessische Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ab dem 25. Mai 2018 gem. Art. 37 Abs. 7 DS-GVO verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Datenschutz-beauftragten zu veröffentlichen und diese dem Hessischen Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Um einen reibungslosen Ablauf für die Vielzahl der erwarteten Meldungen zu gewährleisten, finden Sie ein automatisiertes Meldeverfahren auf unserer Homepage. Wir bitten Sie, für die Meldung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten unser Online-Meldeformular zu verwenden und von schriftlichen Meldungen abzusehen. Wir gehen davon aus, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ihrer Mitteilungspflicht nunmehr innerhalb von 3 Monaten nachkommen.
Stand: 14.05.2018