Einsichtnahme in die Patientenakte durch Erben und Angehörige nach dem Tod des Patienten
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Beim Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit häufen sich in letzter Zeit Eingaben von Angehörigen, die ihre Rechte auf Einsicht in die Patientenakten Verstorbener wahrnehmen möchten und denen diese von Krankenhäusern verwehrt wird. Wir möchten deshalb mit diesem Papier über die wichtigsten Fragestellungen zu diesem Thema informieren.