Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) stellt das folgende Muster zur Erteilung von Auskünften nach Art. 15 DS-GVO zur Verfügung. Mehr
Beim Einsatz digitaler Instrumente im schulischen Bereich müssen datenschutzrechtliche Fragestellungen berücksichtigt werden. Das gilt auch für den Einsatz von Padlet. Der HBDI ermöglicht den Schulen einen Ausstiegsplan. Mehr
Aufgrund einer Vielzahl an Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Ronellenfitsch, auf Folgendes hin. Mehr
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Meldung nach Art. 33 DS-GVO
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