Die aufgrund der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung erhobenen personenbezogenen Daten sind zweckgebunden ausschließlich zur Verfolgung von Infektionsketten zu verwenden. Darauf weist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Ronellenfitsch, nochmals ausdrücklich hin