EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für ungültig
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2015 (s.a. Pressemeldung des EuGH vom Tage) unmissverständlich festgestellt, dass der Beschluss 2000/520 der Kommission, üblicherweise als „Safe-Harbor-Regelung" bezeichnet, ungültig ist, weil er gegen die im Lichte der Europäischen Grundrechtecharta zu lesende Europäische Datenschutzrichtlinie vom 25.Oktober 1995 (95/46) verstoße.