Recruiting - Software „Interamt" nur unter Auflagen nutzbar
Die Deutsche Telekom bietet vielen hessischen Kommunen, aber auch Unternehmen in Hessen an, mit der Software Interamt ein Recruiting-System bereit zu stellen und zu betreiben. Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Ronellenfitsch, weist darauf hin, dass die Nutzung von Interamt nur unter den folgenden Auflagen rechtlich zulässig ist