Kompetenzen stärker verzahnen. Synergien nutzen.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, dass eine „Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen“ der Datenschutzbehörden „im Interesse der Wirtschaft“ erfolgen soll (Zeile 2106 f.). Ein einheitliches Interesse der Wirtschaft existiert jedoch nicht. Stattdessen vertreten verschiedene Wirtschaftsakteure vielfältige, sogar gegenläufige Interessen und bevorzugen unterschiedliche Aufsichtsstrukturen.
Nach einer aktuellen Umfrage der Stiftung Datenschutz halten 48,1 % der privatwirtschaftlichen Entscheider auf C-Level (z. B. CEO, CFO oder COO) ein hohes Niveau im Datenschutz als Standortfaktor in der EU für (sehr) wichtig. Als Qualitäts- und Wettbewerbsmerkmal kann Datenschutz von entscheidender wettbewerblicher Bedeutung sein. Eine vertrauensvolle, stabile und kooperative Beziehung zwischen Unternehmen und ihren Aufsichtsbehörden ist hierfür Grundvoraussetzung.
Die Aufsichtsbehörden der Länder verfügen über detaillierte Kenntnisse regionaler wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen sowie über gewachsene Netzwerke zu Unternehmen, Verbänden und Verwaltungen. Eine föderal gegliederte Datenschutzaufsicht ermöglicht passgenaue Beratung und praktikable Lösungen unter Einbeziehung lokaler Besonderheiten und heterogener Bedürfnisse.
Zentralisierung mag Effizienz und Einheitlichkeit versprechen, sie birgt aber die Gefahr, regionale und wirtschaftliche Expertise aus den Ländern zu verdrängen. Die föderale Aufsichtsstruktur garantiert eine Datenschutzaufsicht mit Umsicht, die regionale Besonderheiten angemessen berücksichtigt.
Zukunftsfähige Verbesserungen und Synergieeffekte können am besten durch eine Bündelung von Kompetenzen auf föderaler Grundlage realisiert werden. Eine so verstandene Bündelung bedeutet auch, vorhandenes Wissen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen sowie Aufsichtsbehörden leicht zugänglich zu machen (siehe dazu: Punkt 8).
Quellen:
- Bitkom: Bitkom zur Reform der Datenschutzaufsicht von Oktober 2025
- BvD e. V.: „Stellungnahme zu den Koalitionsplänen zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht“ vom 28. März 2025
- Fuchs/Kamp/Roßnagel: „Reform der Datenschutzaufsicht – was ist denn im Interesse der Wirtschaft?“, FAZ-Einspruch vom 9. Juli 2025
- Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Verantwortung für Deutschland“
- Martini/Botta: „Reform der Datenschutzaufsicht: Optionen und Grenzen einer Zentralisierung“, DÖV 2022, 605
- Roßnagel: „1.6 Bündelung von Kompetenzen“, 54. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und 8. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Roßnagel: „Weg mit den Landesdatenschutzbeauftragten?“, ZD 4/2025, 181
- Stiftung Datenschutz: „WIRTSCHAFTSVORTEIL DATENSCHUTZ – Warum DSGVO-Standards Unternehmen resilient und erfolgreich für die Zukunft aufstellen“, White-Paper
- Stiftung Datenschutz: „Unternehmen und Datenschutz - Stimmungsbild 2026 - Erkenntnisse aus der Umfrage 2026“