Seit dem 01.03.2020 besteht in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kontrolle des Masern-Impfschutzes. Über die genaue Ausgestaltung und Umsetzung besteht oft Unsicherheit. Die folgenden Ausführungen des HBDI sollen die hierzu am häufigsten gestellten Fragen beantworten.
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