Büro-Arbeitsplatz

Arbeitgeber und Beschäftigte

Das Arbeitsleben ist geprägt von zunehmender personenbezogener Datenverarbeitung. Arbeitgeber und Beschäftigte brauchen daher Sicherheit in der Anwendung des Datenschutzrechts.

Person führt Schweißarbeiten aus

Handreichung

Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten

Angesichts der Entscheidung des EuGH vom 30. März 2023 Rs. C-34/21 gibt der HBDI eine Hilfestellung zur rechtlichen Einordnung der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten.

Kontakt

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie bitte:

Frau Horlbeck, Frau Lütke, Frau Wetzstein

Referat 1.2

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschäftigtendatenschutz
Referat 1.2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Horlbeck
Telefon: +49 611 1408 - 146

Frau Lütke
Telefon: +49 611 1408 - 172

Frau Wetzstein
Telefon: +49 611 1408 - 149