Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)Öffnet sich in einem neuen Fenster ist seit dem 25. Mai 2018 insbesondere in der Förderung einer einheitlichen Anwendung der DS-GVO in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Beratung der Europäischen Kommission in Datenschutzfragen tätig. Er ist somit an die Stelle der ehemaligen Artikel-29-Datenschutzgruppe getreten, die aufgrund der früheren EG-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzt wurde.
Der EDSA besteht aus den Leitern der Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) oder ihren jeweiligen Vertretern. Jährlich wird ein Bericht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Union und gegebenenfalls in Drittländern und internationalen Organisationen erstellt, der veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie der Kommission übermittelt wird.
Ebenso wie die frühere Artikel-29-Datenschutzgruppe stellt der EDSA Leitlinien und Empfehlungen bereit, die zur Rechtsklarheit beitragen sollen.
Nachfolgend finden Sie die von der Artikel-29-Datenschutzgruppe und dem EDSA abgegebenen Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen – sofern vorhanden auch in deutscher Sprache – in chronologischer Reihenfolge.