Polizeiauto

Polizei und Justiz

Für die vielfältigen Aufgaben der Polizei und der Justiz werden in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet. Nicht immer werden dabei die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend berücksichtigt.

Überwachungskameras an einer Hauswand

Hinweis

Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr

An öffentlich zugänglichen Orten dürfen Polizei und Kommunen nur Videokameras einsetzen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Kontakt

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:

Frau Walburg, Frau Zander, Frau Hornjak, Frau Tepper

Referat 1.1

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Polizei und Justiz
Referat 1.1
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Walburg
Telefon: +49 611 1408-157

Frau Zander
Telefon: +49 611 1408-156

Frau Hornjak
Telefon: +49 611 1408-141

Frau Tepper
Telefon: +49 611 1408-159

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