In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung werden auf Grund gesetzlicher Vorgaben personenbezogene Daten verarbeitet. Der Hessische Datenschutzbeauftragte klärt die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten auf.
Das Arbeitsleben ist geprägt von zunehmender personenbezogener Datenverarbeitung. Arbeitgeber und Beschäftigte brauchen daher Sicherheit in der Anwendung des Datenschutzrechts.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte gibt eine Formulierungshilfe für einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO, die auf einem Vorschlag des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht und des Thüringer Datenschutzbeauftragten basiert. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine Standardvertragsklausel im Sinne von Art. 28 Abs. 8 DS-GVO handelt.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des HDSG und des BDSG bei den verantwortlichen Stellen in Hessen. Hier finden Sie alle Informationen zu den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen.
Die meisten Universitäten, Schulen, Archive und Bibliotheken in Hessen sind öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten von z.B. Studenten, Schülern oder Lehrkräften verarbeiten.
Um die Rechte Betroffener zu wahren, musss die eingesetzte Technik die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Im Rahmen von Beratungen und Prüfungen müssen dazu für den Einzelfall Vorgaben gemacht und der Ist-Zustand analysiert werden. Die dabei gewonnenen Erfahrungen fließen in Orientierungshilfen ein, mit denen Verantwortlichen zu speziellen Fragestellungen ein Handlungsrahmen gegeben wird.