Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten durch Verantwortliche

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt für Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 Abs. 1 DS-GVO ein entsprechendes Formular zum Download bereit.

Sie haben die Möglichkeit das Formular lokal, das heißt ohne geöffnetes Browser-Fenster, auszufüllen. Anschließend können Sie einen Upload-Link anfordern, über den Sie das ausgefüllte Formular an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übermitteln können. Hierzu wird HessenDrive als sichere Plattform zum Dokumentenaustausch eingesetzt. Nachfolgend finden Sie Informationen zur Nutzung der Plattform.

Bitte verwenden Sie zum Upload ausschließlich den Link, den Sie unmittelbar nach der Anforderung vom Absender hessen.de bzw. noreply@hessen.de erhalten.

Bei Fragen und Problemen im Rahmen der Nutzung wenden Sie sich bitte per E-Mail an poststelle@datenschutz.hessen.de.

 

Felder mit einem sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Ablauf und Hinweise

Laden Sie das Formular "Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 Abs. 1 DS-GVO" (siehe unten) herunter und füllen Sie das Formular aus.

Hinweise:

  • Verwenden Sie bitte immer das aktuell auf dieser Seite bereitgestellte Formular.
  • Erstellen Sie für jede Meldung ein neues Dokument.
  • Bitte vergeben Sie für Ihre Meldung vor dem Hochladen einen eindeutigen Namen. Dieser sollte die absendende Stelle und – falls vorhanden – auch ein Aktenzeichen beinhalten (Beispiel: „MeinFirmenname_Musterstadt_AZ1234-5678.docx“). So hat der HBDI im Falle technischer Probleme die Möglichkeit, Sie mit Hilfe dieser Informationen zu kontaktieren.

Fordern Sie einen Upload-Link an (siehe unten). Eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Upload-Link wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Hinweise

  • Zur Einhaltung der 72-Stunden-Frist nach Art. 33 Abs. 1 DS-GVO sind das ausgefüllte Formular und ggf. weitere notwendige Dokumente hochzuladen. Die Anforderung des Upload-Links allein ist nicht fristwahrend.
  • Der Upload-Link wird individuell für Sie erstellt. Es gibt keinen Bezug zu Ihrer E-Mail-Adresse und es ist für den HBDI oder Dritte nicht nachvollziehbar, wer den Link angefordert hat.

Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um die Upload-Seite von HessenDrive zu öffnen.

Hinweise:

  • Der Upload Link ist ab der Erstellung bis zum Ablauf des Folgetags gültig.
  • Sollte ein Upload-Link nicht funktionieren oder nicht mehr gültig sein, können Sie problemlos weitere Links anfordern. Ungenutzte Verbindungen werden nach Ablauf der Gültigkeitsfrist vom System automatisch gelöscht.

Laden Sie das ausgefüllte Formular sowie etwaige ergänzende Dokumente hoch. Eine Anleitung dazu finden Sie im Download-Bereich weiter unten.

Hinweise:

  • Die Übertragung und Speicherung der Daten erfolgt verschlüsselt. Auf die gespeicherten Dokumente hat nur der HBDI Zugriff.
  • Sollte das Hochladen von Dateien nicht funktionieren, klären Sie bitte zunächst intern ab, ob es seitens Ihrer IT-Infrastruktur Beschränkungen des Internetzugangs gibt (z.B. Firewall oder Virenscanner).

Alternative Übermittlung

Sollten Sie Probleme bei der Nutzung von HessenDrive haben, können Sie uns das ausgefüllte Meldeformular "Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 Abs. 1 DS-GVO" auch als verschlüsselte E-Mail übersenden. 

Wir empfehlen in diesen Fällen die Übersendung als verschlüsselte E-Mail. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Verschlüsselte Kommunikation

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