Überwachungskameras an einer Hauswand

Videoüberwachung

Der Einsatz von Videokameras stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Deshalb gibt es gesetzliche Regelungen, die die Beobachtung des öffentlichen Raums eng begrenzen.

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Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:

Herr Rektorschek, Frau Dalle

Referat 2.2

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Videoüberwachung (nicht öffentliche Stellen)
Referat 2.2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Rektorschek
Telefon: +49 611 1408-133

Frau Dalle
Telefon: +49 611 1408-143

Kontakt

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:

Frau Walburg, Frau Hornjak

Referat 1.1

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Videoüberwachung (öffentliche Stellen)
Referat 1.1
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Walburg
Telefon: +49 611 1408 157

Frau Hornjak
Telefon: +49 611 1408 141

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