In der Datenschutzkonferenz (DSK) arbeiten die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zusammen. Die folgenden Kurzpapiere dienen als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer möglichen ukünftigen, möglicherweise abweichenden Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
![Paragraph Weißer Paragraph vor einer grauen Steinmauer](/sites/datenschutz.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-08/paragraph-gerd-altmann-pixabay.jpg?itok=lBzn7jSn)
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DS-GVO