Weißer Paragraph vor einer grauen Steinmauer

Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz

In der Datenschutzkonferenz (DSK) arbeiten die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zusammen. Die folgenden Kurzpapiere dienen als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer möglichen ukünftigen, möglicherweise abweichenden Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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