In der Datenschutzkonferenz (DSK) arbeiten die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zusammen. Die folgenden Kurzpapiere dienen als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer möglichen ukünftigen, möglicherweise abweichenden Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
DS-GVO