Mikrofon vor einem Bildschirm

Internet und Medien

Die Anbieter von Internetdiensten müssen und dürfen in gewissem Umfang Daten ihrer Nutzer verarbeiten. Die Medien dagegen sind bei ihrer journalistischen und redaktionellen Tätigkeit weitgehend vom Datenschutzrecht ausgenommen, um die vom Grundgesetz geschützte Medienfreiheit nicht zu gefährden. Außerhalb ihrer journalistischen Kerntätigkeit müssen aber auch sie das Datenschutzrecht beachten.

Kontakt

Sie haben Frgen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:

Herr Buchter, Herr Menger, Frau Promoli, Herr Wedekind

Referat 2.1

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
IuK-Recht
Referat 2.1
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Buchter
Telefon: +49 611 1408-165

Herr Menger
Telefon: +49 611 1408-170

Frau Promoli
Telefon: +49 611 1408-163

Herr Wedekind
Telefon +49 611 1408-162