
Internet und Medien
Die Anbieter von Internetdiensten (Webseiten, Apps, Internet-of-Things, etc.) müssen und dürfen in gewissem Umfang Daten ihrer Nutzer verarbeiten. Dagegen sind die Medien (z.B. Presse, Rundfunk) bei ihrer journalistischen und redaktionellen Tätigkeit weitgehend vom Datenschutzrecht ausgenommen, um die vom Grundgesetz geschützte Medienfreiheit nicht zu gefährden. Außerhalb ihrer journalistischen Kerntätigkeit müssen aber auch Medienunternehmen das Datenschutzrecht beachten.
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