Justitia

Sanktionen

Dem HBDI steht gemäß Art. 58 DS-GVO ein umfassender Katalog von Untersuchungs- und Abhilfebefugnissen zur Verfügung, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu überprüfen und durchzusetzen. Unter anderem können Verstöße von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gegen die DS-GVO aus dem nicht-öffentlichen Bereich mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert werden.

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Frau Fischer, Herr Rettig, Frau Luja

Stabsstelle S2: Justiziariat

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sanktionen
Justiziariat
Stabstelle S2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Fischer
Telefon: +49 611 1408-129

Herr Rettig
Telefon: +49 611 1408-140

Frau Luja
Telefon: +49 611 1408-139

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