Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer Zwischenkonferenz am 16. Juni 2025 Musterrichtlinien für Verfahren über Geldbußen der Datenschutzaufsichtsbehörden beschlossen. Durch die Vorgaben soll die Gleichförmigkeit datenschutzaufsichtsbehördlicher Verfahren über Geldbußen gefördert werden.
Gemeinsame Vorgaben
Musterrichtlinien für das Verfahren über Geldbußen der Datenschutzaufsichtsbehörden
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