Antrag auf Zustimmung nach § 6 Abs. 3 S. 4 Nr. 4 Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Mit dem am 26. März 2024 in Kraft getretenen Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat der Gesetzeber eine neue Rechtsgrundlage für die gemeinsame Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch „öffentlich geförderte Zusammenschlüsse von datenverarbeitenden Gesundheitseinrichtungen“ geschaffen (§ 6 Abs. 3 S. 4 GDNG). Nach dieser Regelung dürfen Gesundheitseinrichtungen Gesundheitsdaten zu Zwecken der Qualitätssicherung und Förderung der Patientensicherheit, zur medizinischen, rehabilitativen und pflegerischen Forschung oder zu statistischen Zwecken gemeinsam verarbeiten, ohne dass hierfür eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich ist.

Voraussetzung für die Datennutzung ist unter anderem, dass die Interessen des Verantwortlichen an der Verarbeitung die Interessen der betroffenen Person an einem Ausschluss der Verarbeitung erheblich überwiegen (§ 6 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 GDNG). Außerdem muss die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde der gemeinsamen Nutzung und Verarbeitung zugestimmt haben (§ 6 Abs. 3 S. 4 Nr. 4 GDNG).

Die Taskforce Forschungsdaten der Datenschutzkonferenz hat sich intensiv mit dem neuen Zustimmungsverfahren auseinandergesetzt und sich auf eine einheitliche Auslegung zu vielen neuen Themen im Zusammenhang mit dem Zustimmungsverfahren verständigt. Um den Zustimmungsprozess effektiv zu gestalten, hat die Taskforce Forschungsdaten zudem ein einheitliches Antragsformular für die antragstellenden Gesundheitseinrichtungen erstellt. Das Antragsformular erleichtert die Antragstellung und gibt einen Überblick, welche Informationen und Dokumente benötigt werden. Hierdurch werden viele Fragen zum Zustimmungsverfahren beantwortet und es wird klar, welche Punkte wichtig für die Zustimmung sind.

Das Antragsformular kann für alle Anträge auf Zustimmung nach § 6 Abs. 3 S. 4 Nr. 4 GDNG verwendet werden. Anträge können ausschließlich von datenverarbeitenden Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 2 Nr. 7 GDNG gestellt werden.

Sie haben die Möglichkeit das Formular lokal, das heißt ohne geöffnetes Browser-Fenster, auszufüllen. Anschließend können Sie einen Upload-Link anfordern, über den Sie das ausgefüllte Formular an den HBDI übermitteln können. Hierzu wird HessenDrive als sichere Plattform zum Dokumentenaustausch eingesetzt. Nachfolgend finden Sie Informationen zur Nutzung der Plattform.

Bitte verwenden Sie zum Upload ausschließlich den Link, den Sie unmittelbar nach der Anforderung vom Absender hessen.de bzw. noreply@hessen.de erhalten.

Bei Fragen und Problemen im Rahmen der Nutzung wenden Sie sich bitte per E-Mail an poststelle@datenschutz.hessen.de.

Ablauf und Hinweise

Laden Sie das Formular "Antrag auf Zustimmung nach § 6 Abs. 3 S. 4 Nr. 4 GDNG" (siehe unten) herunter und füllen Sie das Formular aus.

Hinweise:

  • Verwenden Sie bitte immer das aktuell auf dieser Seite bereitgestellte Formular.
  • Erstellen Sie für jeden Antrag ein neues Dokument.
  • Bitte vergeben Sie für Ihren Antrag vor dem Hochladen einen eindeutigen Namen. Dieser sollte die absendende Stelle und – falls vorhanden – auch ein Aktenzeichen beinhalten (Beispiel: „MeinGesundheitseinrichtung_Musterstadt_AZ1234-5678.docx“). So hat der HBDI im Falle technischer Probleme die Möglichkeit, Sie mit Hilfe dieser Informationen zu kontaktieren.

Fordern Sie einen Upload-Link an (siehe unten). Eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Upload-Link wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Hinweis: Der Upload-Link wird individuell für Sie erstellt. Es gibt keinen Bezug zu Ihrer E-Mail-Adresse und es ist für den HBDI oder Dritte nicht nachvollziehbar, wer den Link angefordert hat.

Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um die Upload-Seite von HessenDrive zu öffnen.

Hinweise:

  • Der Upload-Link ist ab der Erstellung bis zum Ablauf des Folgetags gültig.
  • Sollte ein Upload-Link nicht funktionieren oder nicht mehr gültig sein, können Sie problemlos weitere Links anfordern. Ungenutzte Verbindungen werden nach Ablauf der Gültigkeitsfrist vom System automatisch gelöscht.

Laden Sie das ausgefüllte Formular sowie etwaige ergänzende Dokumente hoch. Eine Anleitung dazu finden Sie im Download-Bereich weiter unten.

Hinweise:

  • Die Übertragung und Speicherung der Daten erfolgt verschlüsselt. Auf die gespeicherten Dokumente hat nur der HBDI Zugriff.
  • Sollte das Hochladen von Dateien nicht funktionieren, klären Sie bitte zunächst intern ab, ob es seitens Ihrer IT-Infrastruktur Beschränkungen des Internetzugangs gibt (z.B. Firewall oder Virenscanner).

Alternative Übermittlung

Sollten Sie Probleme bei der Nutzung von HessenDrive haben, können Sie uns das ausgefüllte Antragsformular "Antrag auf Zustimmung nach § 6 Abs. 3 S. 4 Nr. 4 GDNG" auch als E-Mail übersenden.

Wir empfehlen in diesen Fällen die Übersendung als verschlüsselte E-Mail. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Verschlüsselte Kommunikation.

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