Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer datenschutzrechtlicher Regelungen bei den öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Landkreise sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei deren Vereinigungen innerhalb des Landes Hessen.
Seit dem 1. Juli 2011 kontrolliert er zusätzlich auch die nicht öffentlichen Stellen, wie beispielsweise private Unternehmen, Versicherungen oder Vereine mit Sitz in Hessen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe
- gibt er Stellungnahmen ab zu Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers, die datenschutzrechtlichen Bezug haben,
- berät und kontrolliert er die Daten verarbeitenden Stellen,
- kümmert er sich um die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zum Datenschutz haben oder die sich durch das Vorgehen einer Behörde oder eines Unternehmens in ihren Rechten verletzt sehen.
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich unmittelbar an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden und ihn um Unterstützung zu bitten.
Stellt der Datenschutzbeauftragte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bei Behörden fest, so kann er sie beanstanden. Die Behörden sind gehalten, das beanstandete Verhalten zu ändern. Als Aufsichtsbehörde für die Daten verarbeitenden Stellen des nicht öffentlichen Bereichs ist der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Der Datenschutzbeauftragte erstattet dem Hessischen Landtag jährlich seinen Tätigkeitsbericht.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Hessische Datenschutzbeauftragte von insgesamt 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und AnsprechpartnerÖffnet sich in einem neuen Fenster.