Kugelschreiber auf einem Formular

Beschwerde übermitteln

Alle Angaben zu Ihrer Person sind freiwillig. Bitte beachten Sie, dass nur die folgenden Zeichen im Formular zulässig sind: A-Z, a-z, Umlaute, ß, 0-9, áàâÁÀÂéèêÉÈÊôÔ sowie die Sonderzeichen , . : ( ) ? ! @ & " ' § € / +

Bitte lesen Sie sich vor Beschwerdeeinreichung unsere Allgemeinen Hinweise zu Eingaben beim HBDIÖffnet sich in einem neuen Fenster durch und beachten Sie, dass es aktuell aufgrund des außergewöhnlich hohen Beschwerdeaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. 

Sollten Sie uns im Rahmen einer Beschwerde sensible Daten zukommen lassen wollen, sollte dies auf einem alternativen Übermittlungsweg erfolgen.

poststelle@datenschutz.hessen.de

Wir empfehlen die Übersendung als verschlüsselte E-Mail. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter

Verschlüsselte KommunikationÖffnet sich in einem neuen Fenster

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Übermittlung auf dem Postweg an


Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Felder mit einem sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Ich bin mit der elektronischen Kommunikation mittels E-Mail einverstanden

Sofern Sie verschlüsselt mit uns kommunizieren möchten, geben Sie bitte hier Ihren öffentlichen PGP-Schlüssel ein.

Sofern Sie Beschwerde für eine andere Person (z.B. Familienangehörige oder Mandanten) einreichen: Liegt eine Vollmacht vor?

Bitte geben Sie hier einen kurzen Betreff für die Beschwerde ein. Dies vereinfacht die weitere Verarbeitung.

Hinweis: Soweit Ihnen bekannt ist, dass der/die Beschwerdegegner(in) in einem anderen Bundesland ansässig ist oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig ist, empfehlen wir Ihnen, zum Zwecke der Beschleunigung des Verfahrens, Ihre Beschwerde direkt bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Es gilt insofern das Zuständigkeitsprinzip, dass der Sitz des Verantwortlichen entscheidend ist, nicht der Sitz der betroffenen Person.

Übersicht über alle deutschen DatenschutzaufsichtsbehördenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Haben Sie bereits den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter (Beschwerdegegner) direkt kontaktiert?

Hinweis: Ihre Rechte als betroffene Person nach Art. 15 ff. DS-GVO (Auskunft, Werbewiderspruch, Berichtigung, Löschung etc.) sind als höchstpersönliche Rechte vor dem Einbinden des HBDI unmittelbar von Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter geltend zu machen (sog. „Selbstdatenschutz“). Bitte warten Sie vor einer Beschwerde beim HBDI erst die Frist für die Rückmeldung des Verantwortlichen von einem Monat ab Antragstellung ab (Art. 12 Abs. 3 S. 1 DS-GVO). Erst wenn Ihre Rechte ignoriert oder nur eingeschränkt von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter umgesetzt wurden, ist der Beschwerdeweg eröffnet.

Ist bereits eine Rücksprache mit der bzw. dem Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen/Auftragsverarbeiters (Beschwerdegegner) erfolgt?

Hinweis: Viele private und öffentliche Stellen haben eine eigene Datenschutzbeauftragte oder einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Um eine effektive und schnelle Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu erwirken, empfiehlt es sich erfahrungsgemäß, zunächst auf diese oder diesen zuzugehen, bevor Sie den HBDI mit Ihrem Anliegen befassen. Den oder die Datenschutzbeauftragte können Sie über die Website des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters ermitteln oder über eine telefonische Auskunft bei dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter erfragen.

Findet die Datenverarbeitung aktuell noch statt?
Haben Sie wegen dieses Sachverhalts bereits eine andere Behörde/ein Gericht/etc. eingeschaltet?

Bitte geben Sie weitere Behörden an, an die Sie sich ebenfalls gewandt haben. Bitte geben Sie, falls bekannt, auch die zugehörigen Aktenzeichen an. Bitte geben Sie pro Zeile eine Behörde an.

Dürfen Ihre Daten gegenüber der verantwortlichen Stelle genannt werden?

Hinweis: Ohne Ihre Zustimmung ist eine Informationseinholung bei dem Beschwerdegegner nicht möglich, sodass ggfs. keine Beschwerdebearbeitung erfolgen kann.

Belegende Unterlagen beifügen: Es ist hilfreich, wenn Sie Unterlagen vorbereiten, welche die behauptete Datenschutzverletzung belegen und an den HBDI mitsenden (Upload-Möglichkeit s. u.). Wenn sich Ihre Beschwerde auf Schriftverkehr (z.B. Schreiben, E-Mails, etc.) oder eine bestimmte Website bezieht, ist es zur Bearbeitung erforderlich, dass Sie Ihrer Beschwerde die relevanten Schriftstücke beifügen (Upload-Möglichkeit s.u.) bzw. die genaue URL angeben. Ohne Angabe dieser Informationen kann Ihre Beschwerde im Regelfall nicht bearbeitet werden.

  • Betroffenenrechte: Kopie des Auskunftsersuchens, Werbewiderspruchs, Berichtigungsersuchens, Löschungsersuchens etc.
  • Website: URL
  • Werbung: Kopie des Werbeschreibens / der E-Mail
  • Videoüberwachung: genauer Standort der Kamera
  • Schufa: Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO

Ohne diese Angaben kann Ihre Beschwerde möglicherweise nicht bearbeitet werden.

Wählen Sie eine Datei zum Hochladen aus. (max. 10 MB)

Sollten Sie mehrere Dateien übermitteln wollen, laden Sie diese bitte als ZIP-Archiv hoch. Sie können die ZIP-Datei auch gern verschlüsseln und uns den Schlüssel separat zukommen lassen.