Gemäß § 30 des Hessischen Datenschutzgesetzes (bis 24. Mai 2018) und Art. 59 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (ab 25. Mai 2018) i.V.m. § 15 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie § 89 HDSIG hat der Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte (HBDI) zum 31. Dezember jeden Jahres dem Landtag und der Landesregierung einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen. Die hessische Landesregierung reagiert auf den Tätigkeitsbericht (TB) in einer Stellungnahme. Nachfolgend finden Sie die Tätigkeitsberichte und Stellungnahmen in chronologischer Reihenfolge.
Im Jahr 2011 wurde die Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich vom Gesetzgeber auf den Hessischen Datenschutzbeauftragten übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Hessische Landesregierung jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde abgegeben. Die Berichte der Landesregierung stehen hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Download zur Verfügung.