Im Jahr 2011 wurde die Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich vom Gesetzgeber auf den Hessischen Datenschutzbeauftragten übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Hessische Landesregierung jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde abgegeben.