Ein datenschutzrechtliches Verfahren über Geldbußen kann durch eine einvernehmliche Verständigung, genannt „Settlement“, abgeschlossen werden. Sowohl für Betroffene als auch für die Datenschutzbehörde bietet die Verständigung eine effiziente und ressourcenschonende Lösung. Sie trägt nicht nur in komplexen und ermittlungsintensiven Verfahren zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer bei, sondern ermöglicht auch eine Minderung der Geldbuße im Vergleich zur regulären Geldbußenbemessung. Die Konferenz der unabhängigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das den Ablauf eines solchen Verfahrens beschreibt.
Merkblatt
Verständigungen in datenschutzrechtlichen Verfahren über Geldbußen
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