Handshake

Verständigungen in datenschutzrechtlichen Verfahren über Geldbußen

Ein datenschutzrechtliches Verfahren über Geldbußen kann durch eine einvernehmliche Verständigung, genannt „Settlement“, abgeschlossen werden. Sowohl für Betroffene als auch für die Datenschutzbehörde bietet die Verständigung eine effiziente und ressourcenschonende Lösung. Sie trägt nicht nur in komplexen und ermittlungsintensiven Verfahren zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer bei, sondern ermöglicht auch eine Minderung der Geldbuße im Vergleich zur regulären Geldbußenbemessung. Die Konferenz der unabhängigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das den Ablauf eines solchen Verfahrens beschreibt.

Kontakt

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:

Frau Fischer, Herr Rettig, Frau Luja

Stabsstelle S2: Justiziariat

Informationen zur verschlüsselten Kommunikation

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sanktionen
Justiziariat
Stabstelle S2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Fischer
Telefon: +49 611 1408-129

Herr Rettig
Telefon: +49 611 1408-140

Frau Luja
Telefon: +49 611 1408-139

Schlagworte zum Thema