Ein Anliegen der Europäischen Datenschutzreform war die Schaffung wirksamer Sanktionen von Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften. Daher wurden die Befugnisse der Aufsichtsbehörden verschärft. Die Bußgeldtatbestände wurden neu strukturiert und ausgeweitet. Für die Sanktionierung von Verstößen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde der Bußgeldrahmen deutlich erhöht. Einen ersten Überblick finden Sie im Kurzpapier Nr. 2 Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
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