Mehrere Netzwerkkabel

Information und Kommunikation im Internet

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht, ob die hessischen Betreiber von Websites die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Insbesondere wird geprüft, ob beispielsweise die Datenschutzhinweise korrekt sind oder ob Cookies u.ä. rechtmäßig eingesetzt werden. Hierunter fällt etwa

  • der Einsatz von Einwilligungsbannern,
  • die Einbindung externer Inhalte wie Elemente von Social-Media-Anbietern, Kartendienste, externe Schriftarten sowie Tools zur Reichweitenanalyse, oder
  • die Übermittlung von Daten an Empfänger außerhalb der EU.

Nähere Informationen zu Datenschutzhinweisen finden sich im Kurzpapier Nr. 10 der Datenschutzkonferenz.

Über Cookies und ähnliche Technologien können Informationen auf den Geräten der Nutzer hinterlegt und vom jeweiligen Anbieter wieder abgerufen werden. Dies beinhaltet Informationen über Websitebesuche, Verweildauer oder Nutzereingaben. Dadurch können die Nutzer bei einem erneuten Aufruf der Website identifiziert, der Login im Rahmen einer Webanwendung gespeichert oder der Warenkorb eines Onlineshops abgebildet werden. Daneben kann Webtracking – zum Teil übergreifend über verschiedene Webseiten und Geräte – zur individuellen Profilbildung sowie zur zielgerichteten Werbeadressierung erfolgen. Die Datenschutzkonferenz hat für die Anbieter von Websites bzw. Apps eine Orientierungshilfe für den Einsatz von Cookies und ähnlichen TechnologienÖffnet sich in einem neuen Fenster herausgegeben.

Betreiber von Websites haben zu prüfen, ob es bei der jeweiligen Datenverarbeitung zu einer Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer kommt. Denn der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache „Schrems II“ (C-311/18) den Beschluss der Europäischen Kommission zum Privacy Shield für ungültig erklärt und die hohen Hürden für den datenschutzkonformen Transfer personenbezogener Daten in Drittländer betont.

Weitere Hinweise dazu finden sich im Hinweis des HBDI zum Urteil Schrems IIÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Kontakt

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Herr Buchter, Herr Wedekind

Referat2.1

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Referat 2.1
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Buchter
Telefon: +49 611 1408-165

Herr Wedekind
Telefon: +49 611 1408-162

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