Justitia

Auskunftsersuchen in den Bereichen Justiz und Rechtspflege

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) stellt das folgende Muster zur Beantwortung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO / § 500 StPO i. V. m. § 57 BDSG / § 52 HDSIG zur Verfügung. Dieses Muster bezieht sich auf Auskünfte durch Verantwortliche im Bereich Justiz und Rechtspflege in Hessen. Es ist von dem Verantwortlichen bei jedem einzelnen Auskunftsersuchen zu prüfen, welche Informationen aus dem Muster für die Erstellung der individuellen Auskunft genutzt werden.

 

Kontakt

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:

Frau Zander

Referat 1.1

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Polizei und Justiz
Referat 1.1
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Zander
+49 611 1408-156

Schlagworte zum Thema