Die Europäische Union (EU) ist ein politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluss, in dem Freiheit und Sicherheit eine hohe Priorität genießen. Ein wichtiger Bestandteil der EU ist die Förderung der Freizügigkeit innerhalb des gemeinsamen Binnenmarktes. Hier spielt der sog. Schengen-Raum eine zentrale Rolle. Der Schengen-Raum umfasst 26 europäische Länder, die ihre inneren Grenzen abgeschafft haben, um den freien Personenverkehr zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher innerhalb dieses Raums ohne Grenzkontrollen reisen können. Gleichzeitig setzt die EU auf Sicherheit und Kontrolle an den Außengrenzen des Schengen-Raums.
Zur Wahrung von Recht und Freiheit und im Kampf gegen internationale Kriminalität erheben, speichern und nutzen Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten in verschiedenen Informationssystemen, z. B. Schengener Informationssystem und Visa-Informationssystem.
Insgesamt trägt die EU mit dem Schengen-Raum und den Informationssystemen dazu bei, die Bewegungsfreiheit zu stärken und gleichzeitig die Sicherheit innerhalb Europas zu gewährleisten.
Schengener Informationssystem
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein IT-System, an das verschiedene Behörden der Schengen-Staaten angebunden sind. Dazu zählen unter anderem Sicherheitsbehörden der Schengen-Staaten, Frontex, Europol und Eurojust. Nutzer sind darüber hinaus Ausländer-, Polizei- und Justizbehörden sowie diplomatische Vertretungen oder konsularische Dienststellen. Das SIS dient dem Austausch von Informationen zu Personen und Objekten. Beteiligte Behörden können durch die Nutzung des SIS feststellen, ob relevante Informationen zu einer Person oder einem Objekt vorliegen und mögliche Maßnahmen angepasst treffen.
Mehr Informationen zum SIS können Sie unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Polizei-Strafjustiz/International/SchengenerInformationssystem.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufen.
Visa-Informationssystem
Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein IT-System zum Austausch von Visa-Daten innerhalb des Schengen-Raums. An das VIS sind verschiedene Behörden der Schengen-Staaten angebunden. Es hat seine Rechtsgrundlage in der VIS-Verordnung (EG) Nr. 767/2008 vom 9. Juli 2008. Ziele des VIS sind beispielsweise die Verbesserung der Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik, die Vereinfachung von Verfahren der Visumbeantragung sowie die Erleichterung von Kontrollen an den Außengrenzen.
Einreise-/Ausreisesystem & Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem
Einreise-/Ausreisesystem (European Entry/Exit System, EES) und Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (European Travel Information and Authorisation System, ETIAS) sind elektronische Systeme für die Grenzüberwachung.
Das EES wurde am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen und ist ein elektronisches System, das die Ein- und Ausreisezeiten sowie die Ein- und Ausreiseorte von Drittstaatsangehörigen erfasst, die für einen kurzfristigen Aufenthalt in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassen sind. Die Dauer des genehmigten Aufenthalts wird automatisch berechnet und beträgt bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (gemäß Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/399, Schengener Grenzkodex).
Das EES hilft dabei, Personen zu identifizieren, die ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben und ersetzt das Abstempeln von Reisepässen. Ziel des Systems ist, die Grenzkontrollen zu beschleunigen und Terrorismus sowie schwere Straftaten zu verhindern, zu untersuchen oder aufzudecken.
Das ETIAS soll im letzten Quartal 2026 seinen Betrieb aufnehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen seitens der Reisenden erforderlich. Die EU wird mehrere Monate vor der Einführung über das genaue Datum für den Start von ETIAS informieren.
Das ETIAS wird ein elektronisches System für Reisegenehmigungen sein und genutzt werden können, um vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung für die Einreise aus bestimmten Ländern in den sogenannten Schengen-Raum zu beantragen. Das Verfahren betrifft insbesondere Drittstaatsangehörige, die in europäische Länder einreisen möchten und von der Visumpflicht befreit sind. Die EU informiert hierÖffnet sich in einem neuen Fenster darüber, in welchen Fällen eine ETIAS-Reisegenehmigung benötigt wird.
Weitere Informationen
Ergänzende Erklärungen zu den Systemen und Ausführungen zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auf der Homepage der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), abzurufen unter den nachfolgenden Links:
- https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Inneres-Archive/Weiteres/EU-VIS.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster
- https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Themen-Positionen/Straf-Sicherheitsrecht/Straf-Sicherheitsrecht_node.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster
- https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Polizei-Strafjustiz/International/Neue_europaeische_Systeme.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster
Stand: 10.11.2025