Bildschirmarbeitsplatz

Datenschutzkonformes „mobiles Arbeiten“

Das „mobile Arbeiten“ hat – nicht zuletzt während der Corona-Pandemie – eine zentrale Bedeutung in der Arbeitswelt erlangt. Um ein datenschutzkonformes Arbeitsumfeld zu schaffen, ist der Arbeitgeber zum Ergreifen besonderer technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen und der Arbeitnehmer zur Einhaltung besonderer Verhaltensregeln angehalten. Die hier bereitgestellten Hinweise sollen eine erste Orientierung für ein datenschutzkonformes mobiles Arbeiten bieten.

Stand: 21.12.2023

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