Mann zeigt auf Netzwerk

Datenschutzgerechte Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten

Die Datenschutzkonferenz hat Hinweise zur Verwendung von Internetdiensten am Arbeitsplatz veröffentlicht.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat am 27. Januar 2016 die "Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz" verabschiedet. Das Papier soll Orientierung bei Fragen der Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz bieten.

Neben einem erläuternden Teil enthält die Orientierungshilfe auch Muster-Betriebsvereinbarungen und Muster-Einwilligungen, die Unternehmen und auch Behörden hilfreich sein können, wenn es darum geht, die Nutzung dieser Dienste für ihre Mitarbeiter datenschutzkonform zu gestalten. Interessierten steht das Dokument weiter unten zum Download zur Verfügung.

Kontakt

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Frau Horlbeck, Frau Lütke, Frau Wetzstein

Referat 1.2

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschäftigtendatenschutz
Referat 1.2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Horlbeck
Telefon: +49 611 1408 - 146

Frau Lütke
Telefon: +49 611 1408 - 172

Frau Wetzstein
Telefon: +49 611 1408 - 149

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