Handshake

Beschäftigtendatenschutz

Das Arbeitsleben ist geprägt von zunehmender personenbezogener Datenverarbeitung. Arbeitgeber und Beschäftigte brauchen daher Sicherheit in der Anwendung des Datenschutzrechts.

Aufgabe des Hessischen Datenschutzbeauftragten ist es, Rechtsfragen im Beschäftigungsverhältnis zu beantworten bzw. Datenschutzverstöße festzustellen, für Abhilfe zu sorgen oder im Einzelfall Anordnungen für datenschutzkonformes Handeln zu treffen. In diesem Zusammenhang gibt der HBDI Hilfestellung bei Fragen zur Datenschutz-Compliance.

Unter diesen Überbegriff fallen Themenkomplexe wie Einwilligungen im Arbeitsverhältnis, Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren, Whistleblowing, Due Diligence, Mitarbeiterscreening, Überwachungsmaßnahmen z.B. mittels GPS oder Videoüberwachung, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und vieles mehr. Aktuell stehen Beratungen zur Umsetzung der DSGVO, des BDSG-NEU und des HDSIG im Vordergrund.

Kontakt

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie bitte:

Frau Horlbeck, Frau Lütke, Frau Wetzstein

Referat 1.2

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschäftigtendatenschutz
Referat 1.2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Frau Horlbeck
Telefon: +49 611 1408 - 146

Frau Lütke
Telefon: +49 611 1408 - 172

Frau Wetzstein
Telefon: +49 611 1408 - 149

Schlagworte zum Thema