Euroscheine

Wiederverwendung von E-Mail-Adressen durch Inkassounternehmen

Frage

Darf ein Inkassounternehmen zum Eintreiben einer Forderung eine E-Mail-Adresse von mir benutzen, die es noch aus einem früheren Inkassoverfahren zu mir speichert?

Antwort

Nein, Inkassounternehmen dürfen E-Mail-Adressen aus früheren Inkassoverfahren grundsätzlich nicht in einem neuen Verfahren verwenden.

Die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse aus einem früheren Inkassoverfahren zur Forderungseintreibung in einem neuen Inkassoverfahren beim selben Inkassounternehmen ist nicht zulässig, wenn dieses Inkassounternehmen Ihre E-Mail-Adresse nicht erneut bei Ihnen erhoben hat.

In der Regel hat das Inkassounternehmen Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem früheren Inkassoverfahren lediglich erhoben, um eine Forderung einzutreiben. Das Unternehmen durfte die E-Mail-Adresse demnach nur zu diesem konkreten Zweck, nämlich im Rahmen der Eintreibung der Forderung im früheren Inkassoverfahren, verarbeiten.

Die Forderungseintreibung in Ihrem neuen Inkassoverfahren stellt einen neuen, eigenen Zweck dar, auch wenn es sich um dasselbe Inkassounternehmen handelt. Für dieses neue Verfahren muss das Inkassounternehmen erneut personenbezogene Daten zu Ihnen erheben (z.B. eine E-Mail-Adresse). Ein Rückgriff auf einen anderen/alten Datenbestand ist unzulässig (vgl. den Grundsatz der Zweckbindung in Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)).