© HZD 16.07.2026 FAQ Vorlage von Dokumenten bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Datenverarbeitung durch Auskunfteien
© Pixabay 16.07.2026 FAQ Fragen und Antworten zu Auskunfteien Der HBDI beantwortet einige häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung durch Auskunfteien wie die Schufa Holding AG.
© HZD 16.07.2026 FAQ: Auskunfteien Speicherung von Forderungen trotz Restschuldbefreiung Die Schufa Holding AG darf Forderungen, die einer Restschuldbefreiung unterfallen, für sechs Monate speichern.
© HZD 16.07.2026 FAQ Speicherung von bereits ausgeglichenen Forderungen Die Schufa Holding AG darf Forderungen, die die betroffene Person bereits vollständig beglichen hat („ausgeglichene Forderungen“), bis zu 36 bzw. 18 Monate speichern.
© HZD 16.07.2026 FAQ Eintrag "Politisch Exponierte Person" Die Schufa Holding AG darf grundsätzlich den Vermerk „Politisch Exponierte Person“ zu Ihnen speichern, auch wenn Sie aus Ihrer Sicht keine Politisch Exponierte Person sind.
© HZD 16.07.2026 FAQ Mehrfache Speicherung von Forderungen Auskunfteien wie die Schufa Holding AG speichern zu nicht ausgeglichenen Forderungen den aktuellen Stand (sog. Veränderungsmitteilungen bzw. Saldenmeldungen).
© HZD 16.07.2026 FAQ Fraud Prevention Check-Wert (FPC-Wert) Der Fraud Prevention Check-Wert, kurz FPC-Wert, dient im Onlinehandel dem Händler als ein Indiz dafür, ob hinter einer Bestellung eine betrügerische Absicht stecken könnte.
© HZD 16.07.2026 FAQ Fristen für die Beantwortung von Auskunftsverlangen nach Art. 15 DS-GVO In der Regel haben Unternehmen wie die Schufa Holding AG einen Monat Zeit, ein Auskunftsverlangen zu beantworten. Die Frist läuft ab Zugang Ihrer Anfrage bei dem Unternehmen.