Eintrag "Politisch Exponierte Person"

Frage

In meiner Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Schufa Holding AG findet sich der Eintrag „POLITISCH EXPONIERTE PERSON“Darf die Schufa Holding AG diesen Eintrag zu mir speichern, obwohl ich der Ansicht bin, keine Politisch Exponierte Personzu sein?

Antwort

Die Schufa Holding AG darf grundsätzlich den Vermerk „Politisch Exponierte Person“ zu Ihnen speichern, auch wenn Sie aus Ihrer Sicht keine Politisch Exponierte Person sind.

Der Vermerk „Politisch Exponierte Person“ in Ihrer Auskunft nach Art. 15 DS-GVO sagt nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich eine politisch exponierte Person sind. Er bedeutet lediglich, dass Ihre Daten mit einer Compliance-Liste abgeglichen wurden und dieser Abgleich eine Übereinstimmung ergeben hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn Ihr Name mit einem Eintrag auf einer Compliance-Liste übereinstimmt oder diesem ähnelt.

Compliance-Listen werden auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) von staatlichen Behörden und Institutionen geführt und enthalten Informationen zu Politisch Exponierten Personen, ihnen nahestehenden Personen und zu sanktionierten Personen. Wer zu diesen Personengruppen zählt, ist in § 1 Abs. 12 ff. GwG festgelegt. 

Frage

Warum wurden meine Daten mit Compliance-Listen abgeglichen?

Antwort

Die Schufa Holding AG bietet ihren Vertragspartnern (z.B. Banken) den SCHUFA-ComplianceCheck an. Wenn ein Vertragspartner diesen Dienst in Anspruch nimmt, vergleicht die Schufa Holding AG die Daten, die der Vertragspartner bereitstellt, mit Compliance-Listen. Derartige Abgleiche werden in der Regel durchgeführt, wenn der Vertragspartner, wie beispielsweise eine Bank, dazu nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet ist.

Gut zu wissen: Die Schufa Holding AG gleicht lediglich ab, ob Ihre Daten auf einer Compliance-Liste zu finden sind und vermerkt dies. Im Fall einer Übereinstimmung erfolgt eine weiterführende, tiefergehende Überprüfung durch den Vertragspartner selbst. Dabei stellt der Vertragspartner fest, ob Sie tatsächlich diejenige Person sind, die auf der Liste genannt ist oder etwa nur denselben Namen tragen.

Der Abgleich der Compliance-Listen durch die Schufa Holding AG ist datenschutzrechtlich erlaubt und findet zum Zweck der Betrugsprävention, Seriositätsprüfung sowie zur Geldwäscheprävention statt. (vgl. Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c) DS-GVO in Verbindung mit § 47 Abs. 5 GwG und Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f) DS-GVO).

Die Durchführung des Abgleichs und der Vermerk „Politisch Exponierte Person“ werden von der Schufa Holding AG nicht im Datenbestand zu Ihrer Person gespeichert, der zur Berechnung der Bonität verwendet wird. Demnach hat der SCHUFA-ComplianceCheck keine unmittelbare Auswirkung auf Ihre Bonität.

Den Vermerk „Politisch Exponierte Person“ sowie den SCHUFA-ComplianceCheck beschreibt die Schufa Holding AG in verständlicher und transparenter Weise in ihrer Auskunft nach Art. 15 DS-GVO und erfüllt damit ihre Pflichten gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO sowie Art. 15 DS-GVO.