Fraud Prevention Check-Wert (FPC-Wert)

Frage

Was ist der Fraud Prevention Check-Wert (FPC-Wert) der Schufa Holding AG und wie kommt er zustande?

Antwort

Der Fraud Prevention Check-Wert, kurz FPC-Wert, ist eine Zahl, die eine Betrugswahrscheinlichkeit angibt. Sie dient im Onlinehandel dem Händler als ein Indiz dafür, ob hinter einer Bestellung eine betrügerische Absicht stecken könnte. Der Onlinehändler kann unter Zuhilfenahme des FPC-Wertes entscheiden, ob er den Bestellvorgang fortsetzt oder diesen abbrechen möchte.

Der FPC-Wert der Schufa Holding AG liegt zwischen 0 und 1 und ist eine Momentaufnahme. Er wird aus den Daten ermittelt, die bei der Schufa Holding AG zu einer Person eingemeldet wurden und gespeichert sind. Je niedriger der FPC-Wert der Schufa Holding AG, desto geringer ist die Betrugswahrscheinlichkeit. Die Schufa Holding AG berechnet den FPC-Wert ausschließlich aus Daten, die ihr ohnehin vorliegen. 

Frage

Ist die Berechnung und Übermittlung eines FPC-Wertes von der Schufa Holding AG an einen Onlinehändler rechtmäßig?

Antwort

Grundsätzlich ist die Berechnung und Übermittlung eines FPC-Wertes eine rechtmäßige Datenverarbeitung durch die Schufa Holding AG im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Onlinehändler haben ein berechtigtes Interesse daran, nicht nur Bonitätsdaten über (potentielle) Kunden bei der Schufa Holding AG zu erfragen, sondern auch Werte, die Anhaltspunkte für betrügerisches Handeln geben können. Die Schufa Holding AG hat wiederum ein berechtigtes Interesse daran, dem Onlinehändler hierfür transparente Informationen zu liefern.

Frage

Warum wird der FPC-Wert nicht in meiner Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, die ich von der Schufa Holding AG erhalten habe, aufgeführt?

Antwort

Da der FPC-Wert direkt nach der Übermittlung an den Onlinehändler bei der Schufa Holding AG gelöscht wird, ist er bei der Schufa Holding AG nicht mehr vorhanden und kann deshalb auch nicht in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO aufgeführt werden.

Die direkte Löschung des FPC-Wertes nach Übermittlung an den Onlinehändler begründet sich sowohl daraus, dass der FPC-Wert lediglich eine Momentaufnahme darstellt, als auch aus dem Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c) DS-GVO.