Mehrfache Speicherung von Forderungen

Frage

Dürfen Auskunfteien wie die Schufa Holding AG in meinem Datensatz Informationen zu Forderungen mehrfach speichern?

Antwort

Auskunfteien wie die Schufa Holding AG speichern zu nicht ausgeglichenen Forderungen den aktuellen Stand (sog. Veränderungsmitteilungen bzw. Saldenmeldungen).

Oftmals erhöht sich die Forderung durch Verzinsung oder sie verringert sich durch Teilzahlungen. Das kann dazu führen, dass in Ihrem Datensatz bei einer Auskunftei nicht nur die ursprüngliche Forderung, sondern eine Vielzahl weiterer Informationen zu dieser Forderung aufgeführt werden.

Die Speicherung solcher Veränderungsmitteilungen bzw. Saldenmeldungen ist erlaubt.

Gut zu wissen: Die Speicherung von Veränderungsmitteilungen bzw. Saldenaktualisierungen zu einer Forderung haben keine Auswirkung auf Ihre Bonität, denn sie stellen jeweils keine eigenen Zahlungsstörungen dar.

Auskunfteien wie die Schufa Holding AG sind verpflichtet, richtige Daten zu speichern. Sobald sich die Höhe einer Forderung ändert, muss dies deshalb auch in Ihrem Datensatz der Auskunftei vermerkt werden.

Rechtsgrundlage für die Speicherung von Veränderungsmitteilungen bzw. Saldenaktualisierungen durch eine Auskunftei wie die Schufa Holding AG ist Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d), Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 1 BDSG in Verbindung mit Punkt IV. Nr. 1 a) in folgendem Dokument: Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien