Art. 77 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gewährt Ihnen das Recht auf Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter gegen die DS-GVO verstößt. Der HBDI wird der Beschwerde im angemessenen Umfang nachgehen und Sie über den Stand und die Ergebnisse der Prüfung unterrichten.
Bitte beachten Sie, dass es aktuell aufgrund des außergewöhnlich hohen Beschwerdeaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann und nehmen Sie sich die Zeit, die folgenden, wenigen Hinweise vor einer Eingabe beim HBDI durchzulesen. Dies stellt zum einen eine Hilfe für den HBDI bei der Bearbeitung dar, zum anderen hilft es Ihnen bei der effektiven Durchsetzung Ihres Anliegens.