Wasserhahn in meiner Küche

Datenverarbeitung durch funkbasierte Zähler in der Energie- und Wasserversorgung

Die Europäische Union hat mit der Energieeffizienzrichtlinie die Grundlage für die flächendeckend funkgesteuerte Ablesbarkeit von Strom-, Heizungs- bzw. Warmwasserzählern durch die digitale Erhebung und Verarbeitung von Verbrauchsdaten geschaffen. Durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) und die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) ist die Energieeffizienzrichtlinie mittlerweile in nationales Recht umgesetzt worden. Den Bürgerinnen und Bürgern soll mit der in diesem Zusammenhang etablierten und nach und nach ausgerollten Technik die Einsparung von Energie dadurch erleichtert werden, dass sie ihre Energieverbräuche genauer im Blick behalten können und nicht erst durch eine jährliche Abrechnung ihres Versorgers davon Kenntnis erlangen.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit funkbasierten Zählern für Verbräuche von Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser veröffentlicht. Mit dieser Orientierungshilfe können sich Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, wie ihre Verbrauchsdaten geschützt sind und wer diese Daten verwendet, Eigentümerinnen und Eigentümer, WEG- und Hausverwaltungen, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter, aber auch Gerätehersteller, Energieversorger und Ableseunternehmen informieren, wenn Verunsicherung besteht. Hintergrund der Verunsicherung ist oftmals, dass der spezifische (datenschutz-)rechtliche Regelungsrahmen je nach Energieart (Heizung und Warmwasser/Strom/Kaltwasser) unterschiedlich ist.

Für Hessen wird der in der Orientierungshilfe der DSK dargestellte Bereich des Kaltwassers ergänzt durch die „Gemeinsame Erklärung zur Zulässigkeit des Einbaus und des Betriebs der modernen, elektronischen bzw. digitalen Wasserzähler mit Funkschnittstelle (im Folgenden „Funkwasserzähler“) durch die hessischen Wasserversorger am Grundstückanschluss (Öffentliche Trinkwasserversorgung).“

Schlagworte zum Thema