Regale mit Ordnern und Kisten in einem Archiv

Einsichtnahme in die Patientenakte durch Erben und Angehörige nach dem Tod des Patienten

Beim Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit häufen sich in letzter Zeit Eingaben von Angehörigen, die ihre Rechte auf Einsicht in die Patientenakten Verstorbener wahrnehmen möchten und denen diese von Krankenhäusern verwehrt wird. Wir möchten deshalb mit diesem Papier über die wichtigsten Fragestellungen zu diesem Thema informieren.

Kontakt

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Herr Dr. Gaebel, Herr Mehner, Frau Sagel, Herr Schäfer

Referat 2.4

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gesundheit und Pflege
Referat 2.4
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Dr. Gaebel
Telefon: +49 611 1408 155

Herr Mehner
Telefon: +49 611 1408 153

Frau Sagel
Telefon: +49 611 1408 123

Herr Schäfer
Telefon: +49 611 1408 151

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