Beim Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit häufen sich in letzter Zeit Eingaben von Angehörigen, die ihre Rechte auf Einsicht in die Patientenakten Verstorbener wahrnehmen möchten und denen diese von Krankenhäusern verwehrt wird. Wir möchten deshalb mit diesem Papier über die wichtigsten Fragestellungen zu diesem Thema informieren.
Handreichung
Einsichtnahme in die Patientenakte durch Erben und Angehörige nach dem Tod des Patienten
Kontakt
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie:
Herr Dr. Gaebel, Herr Mehner, Frau Sagel, Herr Schäfer
Referat 2.4
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gesundheit und Pflege
Referat 2.4
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Herr Dr. Gaebel
Telefon: +49 611 1408 155
Herr Mehner
Telefon: +49 611 1408 153
Frau Sagel
Telefon: +49 611 1408 123
Herr Schäfer
Telefon: +49 611 1408 151