Um Videokonferenzsysteme in Schulen nutzen zu können, ist eine Einwilligung seitens der Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Sorgeberechtigten unabdingbar. Zur Unterstützung der Schulen in diesem Bereich finden Sie hier ein Muster für eine „Einwilligung in die Teilnahme an Videokonferenzen im Rahmen des Unterrichts“.
Stand: 04.02.2021