Ein Junge sitzt vor einem Bildschirm und nimmt an einer Videokonferenz teil.

HBDI duldet temporären Einsatz weitgehend aller Anwendungen für Videokonferenzsysteme in Schulen

Das Hessische Kultusministerium (HKM) beabsichtigt, für die hessischen Schulen ein landesweites datenschutzkonformes Videokonferenzsystem (VKS) zu beschaffen.

Im Interesse einer flexiblen Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) übergangsweise den Einsatz von Videokonferenzsystemen in Schulen weitgehend für alle zur Verfügung stehenden Anwendungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. d) und e) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geduldet, auch wenn deren Datenschutzkonformität noch nicht abschließend geklärt war.

Damit verbunden war die Aufforderung an das Kultusministerium für eine datenschutzkonforme Lösung bis zum Beginn des aktuellen Schuljahres zu sorgen.

Diese Frist ließ sich nicht einhalten, weil es wegen der Größe des Projekts, für immerhin mehr als 2000 Schulen ein VKS zu etablieren, sowie dem Erfordernis, möglicherweise eine europaweite Ausschreibung vornehmen zu müssen, zu zeitlichen Verzögerungen gekommen ist. Eine Realisierung erscheint daher erst im ersten Halbjahr 2021 möglich zu sein.

Deshalb ist der HBDI der Bitte des HKM nachgekommen, die Duldung des Ausnahmefalls zu verlängern.

Allerdings ist die weitere Duldung mit den Bedingungen verbunden, dass
a) jede Schule im konkreten Einzelfall vorab die Erforderlichkeit der Nutzung eines VKS prüft und
b) soweit der zuständige Schulträger eine datenschutzkonforme Anwendung als "“on premise" Lösung anbietet, diese zwingend einzusetzen ist.

Die Nutzung wird bis maximal zum 31.Juli 2021 begrenzt.

Stand: 01.02.2021

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