Mit seinem Hinweis vom 31. März dieses Jahres hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) die hessische Schullandschaft an das Auslaufen der Duldung von nicht datenschutzkonformen Videokonferenzsystemen (VKS) zum 31. Juli 2021 erinnert. Hierunter fällt auch die Videokonferenzfunktion von Microsoft Teams.
Die im April 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie ausgesprochene Duldung (fast) aller VKS wurde im Juli 2020 für ein weiteres Schuljahr bis zum 31. Juli 2021 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Hessische Kultusministerium zugesagt, allen Schulen ein landeseinheitliches, datenschutzkonformes und technisch leistungsfähiges VKS zur Verfügung zu stellen (Landes-VKS). Damit entfällt für die Schulen in Hessen die sachliche Grundlage, andere VKS zu nutzen.
Die aktuelle Rechtslage wird derzeit insbesondere durch das sog. „Schrems II-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geprägt. Nach diesem Urteil ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger in Staaten, die nicht den Datenschutzstandard der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) garantieren, untersagt. Mit der Nutzung des Landes-VKS würden hessische Schulen (vorbehaltlich der Prüfung durch den HBDI) die von dem EuGH verlangten Standards erfüllen.
Zudem macht der HBDI erneut darauf aufmerksam, dass von dem Auslaufen der Duldung lediglich die Videokonferenzfunktion von MS Teams betroffen ist. Andere Funktionen von MS Teams (z.B. Chatfunktion, Austausch von Dokumenten) und auch Microsoft 365 können im pädagogischen Bereich durch Schulen zunächst weiterverwendet werden.
Selbstverständlich ist sich der HBDI darüber im Klaren, dass es aufgrund schulspezifischer Prozesse in den einzelnen Schulen des Landes zu unterschiedlichen zeitlichen Verläufen bei der Migration kommen kann. Der HBDI ist jedoch bereit, die hieraus resultierenden Verzögerungen mitzutragen, soweit erkennbar ist, dass die Schulen den Weg hin zu einem datenschutzkonformen VKS eingeschlagen haben. Allerdings geht der HBDI davon aus, dass die Schulen bis spätestens zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/22 die Umstellung vollzogen haben.
Stand: 14. Juni 2021