Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dient als wesentliche Grundlage für eine strukturierte Datenschutzdokumentation und hilft dem Verantwortlichen dabei, gemäß Art. 5 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nachzuweisen, dass die Vorgaben aus der DS-GVO eingehalten werden (Rechenschaftspflicht).
Die korrekte Führung eines solchen Verzeichnisses ist auch für hessische Schulen wichtig. Gemeinsam mit drei Grundschulen hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sich daher zum Ziel gesetzt, insbesondere den Grundschulen in Hessen ein Musterverzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung zu stellen. In einem ersten Schritt haben die Vertreterinnen der Grundschulen die Verarbeitungsvorgänge in ihren Schulen identifiziert, zusammengetragen und abgestimmt. Auf dieser Grundlage sollen nun die einzelnen Verarbeitungsprozesse für das Musterverzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten in den Schulen beschrieben werden. Die so entstandenen Dokumente stehen hier zum Download zur Verfügung.
Der HBDI bedankt sich ausdrücklich bei der Schulleiterin der Sonnenschule in Taunusstein, der Konrektorin der Pestalozzischule in Büttelborn und der Datenschutzbeauftragten der Grundschule in Bad Soden für die gute Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts.
Stand: 13.03.2024