Der Hessische Datenschutzbeauftragte überwacht auch die Einhaltung der Vorschriften aus dem Bereich der Markt- und Meinungsforschung. Aufgrund der Priviligierung, die dieser Bereich im BDSG erfahren hat, findet in der Regel ein Dialog mit den forschenden Unternehmen statt. Den Schwerpunkt stellt hierbei häufig eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen dar. Dies ist zum einen das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und zum anderen die ebenfalls grundrechtlich geschützte Position der Forschungsfreiheit.
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Markt- und Meinungsforschung
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Herr Dr. Gaebel
Referat 2.4
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Statistik, Wissenschaft
Referat 2.4
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65021 Wiesbaden
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