Fußgänger

Markt- und Meinungsforschung

Der Hessische Datenschutzbeauftragte überwacht auch die Einhaltung der Vorschriften aus dem Bereich der Markt- und Meinungsforschung. Aufgrund der Priviligierung, die dieser Bereich im BDSG erfahren hat, findet in der Regel ein Dialog mit den forschenden Unternehmen statt. Den Schwerpunkt stellt hierbei häufig eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen dar. Dies ist zum einen das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und zum anderen die ebenfalls grundrechtlich geschützte Position der Forschungsfreiheit.

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Herr Dr. Gaebel

Referat 2.4

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Statistik, Wissenschaft
Referat 2.4
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Herr Dr. Gaebel
Telefon: +49 611 1408-155

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