Stadtverkehr

Datenschutz beim Einsatz von Dashcams

Der Einsatz von Dashcams (sogenannten Fahrzeugkameras) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die kleinen Kameras werden in oder an Fahrzeugen angebracht und zeichnen das Verkehrsgeschehen aus der Perspektive der Fahrenden auf. Sie dienen häufig dazu, Unfälle oder sonstige Vorfälle im Straßenverkehr zu dokumentieren und die Aufzeichnungen gegebenenfalls als Beweismittel heranzuziehen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Nutzung solcher Systeme stellen sich jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Fragen. Insbesondere kann die Aufzeichnung des öffentlichen Verkehrsraums zur Verarbeitung personenbezogener Daten anderer Verkehrsteilnehmer (etwa identifizierbare Personen oder Kfz-Kennzeichen) führen.

Betreiberinnen und Betreiber von Dashcams sind als Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Ein datenschutzkonformer Einsatz von Dashcams ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Unzulässig ist insbesondere eine dauerhafte und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens im öffentlichen Raum. Eine solche permanente Überwachung stellt regelmäßig einen erheblichen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen dar.

Zulässig kann der Einsatz von Dashcams allenfalls dann sein, wenn sichergestellt ist, dass die Aufzeichnung ausschließlich anlassbezogen und kurzfristig erfolgt. Dies kann beispielsweise durch technische Voreinstellungen gewährleistet werden, die eine dauerhafte Speicherung verhindern und nur im konkreten Ereignisfall eine Sicherung der Daten ermöglichen.

Betreiberinnen und Betreiber von Dashcams sind zudem verpflichtet, transparente Informationen über die Datenverarbeitung gemäß Art. 12 ff. DS-GVO bereitzustellen sowie die weiteren Betroffenenrechte, insbesondere das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO, zu erfüllen.

Vor diesem Hintergrund müssen sich die Betreiberinnen und Betreiber vor dem Einsatz einer Dashcam umfassend über die datenschutzrechtlichen Anforderungen informieren sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um eine datenschutzkonforme Nutzung sicherzustellen.

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