Mann zeigt auf Netzwerk

Onlinezugangsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis spätestens Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und die Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen, § 1 OZG. Insgesamt wurden etwa 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert (z. B. Beantragung von BAföG, Beantragung des Führerscheins, Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter).

Durch die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen soll die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung zukünftig deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Gleichzeitig muss jedoch den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprochen werden. Der HBDI arbeitet in mehreren Gremien mit und berät bei der Umsetzung von einzelnen OZG-Leistungen.

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Frau Horlbeck, Herr Dr. Rapp

Referat 1.2

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verwaltungsmodernisierung
Referat 1.2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

 

Frau Horlbeck
Telefon: +49 611 1408-146

Herr Dr. Rapp
Telefon: +49 611 1408-166

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