Akten im Hängeregister

Registermodernisierung

Durch die Umsetzung des am 06.04.2021 verkündeten Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) werden die Register in Bund, Ländern und Kommunen modernisiert. Zielsetzungen sind digitale, effizientere und nutzerfreundlichere Verwaltungsprozesse. Insbesondere sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Nachweise nicht immer wieder erneut für die Erbringung von Verwaltungsleistungen vorlegen müssen. Öffentliche Stellen sollen diese vielmehr selbst abrufen können. Zur Umsetzung der Registermodernisierung wurde im Sommer 2021 die „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ eingerichtet.

Die Umsetzung soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Die Federführung haben der Bund mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen übernommen. Die Steuer-ID wird dabei als registerübergreifende Identifikationsnummer, vgl. § 139b der Abgabenordnung, für zunächst 51 Register (Melderegister, Fahreignungsregister, Personalausweisregister etc.) eingeführt. Aufgrund der damit verbundenen großen Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind datenschutzrechtliche Maßgaben zu berücksichtigen. Der HBDI berät und unterstützt dabei in mehreren Gremien.

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Frau Horlbeck, Herr Dr. Rapp

Referat 1.2

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verwaltungsmodernisierung
Referat 1.2
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

 

Frau Horlbeck
Telefon: +49 611 1408-146

Herr Dr. Rapp
Telefon: +49 611 1408-166

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