Aufgrund des Einschreitens des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel ändert die Deutsche Bahn AG zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 ihre Bedingungen zum Erwerb von Sparpreistickets. Künftig müssen Bahnreisende nicht mehr eine E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer angeben, um Sparpreisticket zu erhalten. Vielmehr können sie am Bahnschalter auch einen Ausdruck des Sparpreistickets ohne diese Angaben erhalten. „Wir begrüßen, dass der Datenschutzkonflikt auf konstruktive Weise gelöst werden konnte“, so Roßnagel.
Hintergrund ist ein Aufsichtsverfahren, das der HBDI aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden und Eingaben nach Bekanntwerden von Änderungen bei den genannten Ticketprodukten seit Herbst 2023 durchführt. Kritisiert wurde, dass die günstigen Sparpreistickets der Deutschen Bahn selbst am Schalter nur noch unter Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Mobilfunknummer erhältlich waren. Millionen Bahnreisende ohne Internetanschluss oder Smartphone waren damit vom Erwerb von Sparpreistickets ausgeschlossen.