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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Datenschutz gewinnt an Bedeutung

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger suchen Schutz beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI). Ihre Beschwerden wegen Verletzungen ihres Datenschutz-Grundrechts sind im vergangenen Jahr von 3.839 auf 6.070, also um 58 % angestiegen. In bestimmten Bereichen nahmen die Beschwerden noch stärker zu: Sie stiegen in den Sachgebieten Auskunfteien von 503 auf 1613 (um 221 %), gegenüber Videobeobachtung von 295 auf 539 (um 83 %) und im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes von 287 auf 525 (ebenfalls um 83 %).

„Die gestiegenen Fallzahlen zeigen,“ so der HBDI Prof. Dr. Alexander Roßnagel, „dass mit der Digitalisierung der Datenschutz in der Wahrnehmung von Bürgerinnen und Bürgern immer mehr an Bedeutung gewinnt: Betroffene legen mehr Wert auf ihre Persönlichkeitsrechte und fordern Unterstützung und Schutz durch die Datenschutzaufsicht. Zugleich suchen Behörden und Unternehmen nach Rechtssicherheit und wenden sich zunehmend mit Beratungsanfragen an mich.“

„Die zunehmende Inanspruchnahme der Datenschutzaufsicht führt aber auch zu einer steigenden Überlast,“ so Roßnagel.

Die Zahl aller schriftlichen Eingaben (Beschwerden, Beratungen und Hinweise) ist im Jahr 2025 um 48 % auf 8.488 angestiegen, nachdem diese bereits im Vorjahr um 10 % zugenommen hatte. Auch die Zahl der gemeldeten Datenpannen, die hinzuzurechnen ist, stieg um 28 % auf 2.730. Zudem werden durch die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche und die verschiedenen Digitalrechtsakte der Europäischen Union, die sich auch auf die Arbeit der Behörde auswirken, die Aufklärungen, Beratungen und Hilfestellungen qualitativ anspruchsvoller.

Roßnagel dazu: „Dadurch stieg die Arbeitsbelastung der Behörde noch stärker als die Zahl der Vorgänge. Dennoch ist die Zahl meiner Mitarbeitenden in den letzten Jahren gleichgeblieben. Wir steigern zwar die Effizienz in der Fallbearbeitung. Trotzdem wird es immer schwieriger, den gesetzlichen Aufgaben und Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie den berechtigten Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Wir sind daher gezwungen, in der Vorgangsbearbeitung nach dem jeweiligen konkreten Schutzbedarf der betroffenen Grundrechte zu priorisieren. In manchen Fällen sind längere Bearbeitungszeiten unvermeidbar.“

Pressekontakt

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